Leistungen

  • Vollstationäre Pflege
  • Sozialstation
  • Kurzzeitpflege
  • Mittagstisch

Das Alten- und Pflegeheim bietet Plätze für vollstationäre Langzeitpflege nach dem Pflegeversicherungsgesetz (SGB XI). Es ist eine anerkannte Einrichtung der Sozialhilfeträger.

Die Leistungen umfassen:

  • Pflege und Betreuung
  • Unterkunft
  • Verpflegung
  • hauswirtschaftliche Versorgung

Wir bieten Ihnen täglich individuell und frisch zubereitete Mahlzeiten aus der heimeigenen Küche. Kleidung und Wäsche der Bewohner und Bewohnerinnen werden im Haus gewaschen und gebügelt. Die Zimmerreinigung ist eine weitere Leistung des Hauses.

Die Leistungen werden im Pflegesatz berechnet. Der Pflegesatz (pro Tag) wird in Verhandlungen zwischen Heimträger, Pflegekassen und Sozialhilfeträger für die jeweiligen Pflegestufen ausgehandelt. Pflegebedürftige Menschen mit Pflegestufen I, II oder III erhalten einen monatlichen Zuschuss von der jeweiligen Pflegekasse. Die Einstufung erfolgt durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK). Für im Pflegesatz nicht enthaltene Leistungen (Fahrdienst, Telefonnutzung, Getränkeservice, Pflegemittel) werden Zusatzleistungen berechnet.

elderly couple opening the front doorDie dem Alten- und Pflegeheim angegliederte Sozialstation übernimmt je nach Bedarf die Versorgung und Pflege bei den Menschen, die in ihrer vertrauten, häuslichen Umgebung gepflegt werden können.

Der ambulante Pflegedienst übernimmt Leistungen der Behandlungspflege und Grundpflege. Die Leistungen werden sowohl auf Verordnung des Arztes (Behandlungspflege) als auch als Leistung der Pflegeversicherung (Grundpflege) angeboten.

Die Beratung und Anleitung von pflegenden Angehörigen sowie Pflege- überprüfungen sind weitere Leistungen der Sozialstation.

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Home careDas ganze Jahr über können pflege- bedürftige Menschen bei uns Urlaub machen, bzw. pflegende Angehörige eine Auszeit aus der Pflege nehmen. Auch nach Krankenhausaufenthalten gibt es die Möglichkeit sich im Alten- und Pflegeheim zu erholen, um mit neuen Kräften wieder ins Zuhause zurückzukehren.

Es empfiehlt sich rechtzeitig Termine für den gewünschten Zeitraum zu reservieren, da insbesondere die Ferienzeiten früh ausgebucht sind.

Die Pflegekassen übernehmen auf Antrag einen Teil der Kosten der Kurzzeitpflege, wenn eine Einstufung nach dem Pflegeversicherungsgesetz vorliegt. Auch bei Ver- hinderung der Pflegeperson übernehmen die Pflegekassen einen Teil der Kosten.

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Unsere hauseigene Küche bietet unseren Bewohnern und Mitarbeitern reichhaltige und gesunde Mahlzeiten an.

Gerne verwöhnt unsere Köchin mit regionalen und internationalen Gerichten auch Rentner und Senioren, welche die Möglichkeit haben zum gemeinsamen Mittagessen in unseren gemütlichen Speisesaal ins Alten- und Pflegeheim zu kommen.

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