Qualität

  • Qualitätssicherung

Qualitätssicherung sind mehrstufige, immer wiederkehrende Prozesse, die eine fortlaufende Kontrolle und Weiterentwicklung der Qualität der Leistungen erlauben. Nach §80 SGB XI sind stationäre Einrichtungen zu qualitätssichernden Maßnahmen verpflichtet.

Für jeden Bewohner und jede Bewohnerin wird eine individuelle Pflegedokumentation geführt, die den Anforderungen der Qualitätsanforderungen der Heimaufsicht und dem Medizinischen Dienst der Pflegekassen entspricht. In der Pflegedokumentation werden die Pflegeprozesse regelmäßig überprüft, ausgewertet und aktualisiert. In regelmäßigen Abständen werden Pflegevisiten durchgeführt.

Ein jährlicher Fortbildungsplan mit internen und externen Fortbildungen sichert die fortlaufende Qualifizierung der Beschäftigten.

In Abständen von zwei bis drei Jahren werden Bewertungsrunden nach dem Selbstbewertungssystem für stationäre Altenhilfeeinrichtungen (SEA) durchgeführt. In diese Prozesse sind Pflegekräfte, Bewohner/ -innen und Angehörige eingebunden.

In monatlichen Bewohnerversammlungen wird die Zufriedenheit der Bewohner und Bewohnerinnen ermittelt und Verbesserungsvorschläge diskutiert. Die monatlichen Bewohnerversammlungen sind als besondere Form der Heimmitwirkung als Ersatzgremium nach dem Heimgesetz anerkannt.

Die Heimaufsicht des Versorgungsamtes Südhessen führt jährlich eine Heimnachschau bezüglich der Pflege, Versorgung und Betreuung der Bewohner und Bewohnerinnen durch.

Prüfbericht und Bewertung vom 05.10.2016